Der Bundesweite Warntag dient der Erprobung der Warnsysteme. Das Auslösen der Warnmittel lädt aber auch ein, sich über die Warnung der Bevölkerung zu informieren. Am Bundesweiten Warntag wird ab 11:00 Uhr eine Probewarnung in Form eines Warntextes an alle am Modularen Warnsystem (kurz: MoWaS) des Bundes angeschlossene Warnmultiplikatoren (z. B. Rundfunksender und App-Server) geschickt. Die Warnmultiplikatoren versenden die Probewarnung zeitversetzt an Warnmittel wie Fernseher, Radios und Smartphones. Dort können Sie die Warnung dann lesen und/oder hören. Parallel können auf Ebene der Länder, in den teilnehmenden Landkreisen und Kommunen verfügbare kommunale Warnmittel ausgelöst (z. B. Lautsprecherwagen oder Sirenen) werden. Gegen 11:45 Uhr erfolgt eine Entwarnung über die Warnmittel und Endgeräte, über welche zuvor die Warnung versendet wurde.
Der bayernweite Probealarm dient dazu, die Bevölkerung auf die Bedeutung des Sirenensignals hinzuweisen und die Funktionsfähigkeit der vorhandenen Warnsysteme zu überprüfen. Neben den vorhandenen Sirenen der Gemeinden und Kreisverwaltungsbehörden werden auch andere Warnmittel, z. B. Warn-Apps und Cell Broadcast, erprobt. Gegen 11:00 Uhr wird das Innenministerium zentral für ganz Bayern die an das Modulare Warnsystem (MoWaS) angeschlossenen Warnmittel und Warnmultiplikatoren auslösen (dies umfasst insbesondere Cell Broadcast sowie die Warn-Apps NINA, KATWARN und BIWAPP). Parallel hierzu können kommunale Stellen zeitgleich die in ihrem Zuständigkeitsbereich befindlichen, nicht direkt an MoWaS angeschlossenen Warnmittel manuell auslösen (z. B. Lautsprecherdurchsagen, Verwaltungs-Websites, Behörden-Hotlines, Sirenen).
Der Landkreisweite Probealarm dient zur Überprüfung der Alarmierungswege für die Feuerwehr. Dabei werden zusätzlich zu den Sirenen auch die Funkmeldeempfänger der Einsatzkräfte ausgelöst.
Alarm bei Feuer und anderen Notständen, der zur Alarmierung der Einsatzkräfte der Feuerwehren dient.
Alarm, der die Bevölkerung veranlassen soll, anlässlich schwerwiegender Gefahren für die öffentliche Sicherheit auf Rundfunkdurchsagen zu achten.
Entwarnung. Die Gefahr besteht nicht länger.