GROẞOSTHEIM. Gestern, am 1. April 2024, berichteten wir über ehrenamtliche Feuerwehrkräfte, die in Zukunft nach dem Besuch eines Tagesseminars „Ordnungsfeuerwehr – Ordnungswidrigkeiten ahnden und beseitigen: ein Feldversuch“ die Qualifizierung erlangten, Ordnungsdelikte zu ahnden und falsch geparkte Fahrzeuge mithilfe eines Teleskopladers gewaltsam entfernen zu dürfen. Dabei haben Sie hoffentlich festgestellt, dass es sich selbstverständlich um einen Aprilscherz handelte. Wie jedes Jahr möchten wir mit diesem traditionellen Scherz aber auch an ein durchaus ernstzunehmendes Thema erinnern: Gerade in enger bebauten Gebieten, wie etwa den alten Ortskernen, sind die Durchfahrten meist sehr schmal. Wenn es mit einem gewöhnlichen PKW schon grenzwertig wird, dürfte jedem Autofahrer verständlich werden, dass es mit einem Großfahrzeug der Feuerwehr oder selbst mit einem Rettungswagen kaum noch möglich ist, eine Einsatzstelle zügig zu erreichen.

Die Feuerwehr benötigt schlichtweg umfangreiches Material an der Einsatzstelle, und die wenigsten Bürger möchten das bestreiten, wenn sie sich in das Gedankenspiel versetzen, selbst mal in einer Notsituation zu sein. Und wenn die Feuerwehr gerufen wird – das wissen auch die meisten – ist häufig höchste Eile geboten. Genau dann bleibt eben nicht die Zeit, sich in Schrittgeschwindigkeit an falsch geparkten Autos vorbei zu manövrieren. Betrachten Sie unseren Aprilscherz mit Humor und vergessen Sie unser Anliegen nicht: Denken Sie beim Parken in Zukunft bitte an den Teleskoplader und überlegen sich, ob die Feuerwehr noch genügend Platz hat, um an Ihrem Fahrzeug vorbeizukommen. Wir, und wer auch immer in Not geraten ist, werden es Ihnen im Stillen danken.

Um nicht zu knapp über die Realität zu berichten, möchten wir noch auf einige Tatsachen hinweisen: Bevor Sie verzweifelt Ihre vordere Kennzeichenbeleuchtung suchen: Sie werden sie nicht finden. Üblicherweise hat kein Fahrzeug eine vorne eine Kennzeichenbeleuchtung, denn das ist weder Pflicht noch sinnvoll. Falls Sie aber doch gerade suchen, könnten Sie Ihre hintere Kennzeichenbeleuchtung überprüfen, die gibt es nämlich tatsächlich.

Der Landkreis Aschaffenburg hat auch wirklich einen Teleskoplader beschafft und wird ihn in Großostheim stationieren. Wie Sie sich aber hoffentlich denken können, gibt es durchaus sinnvollere Aufgaben für ein Spezialfahrzeug dieser gleichen: Besonders im Katastrophenfall, bei außergewöhnlichen Bränden oder speziellen technischen Hilfeleistungen hat die Vergangenheit gezeigt, dass so ein Teleskoplader durchaus von hohem Nutzen sein kann. Dabei ist das Fahrzeug selbstverständlich für den gesamten Landkreis alarmierbar und im Bedarfsfall auch darüber hinaus. Die offizielle Indienststellung wird aber erst in naher Zukunft stattfinden.

 

Die originale Veröffentlichung können Sie hier finden: https://fw-grossostheim.de/aktuelles/berichte/information/2024-04-01-Aprilscherz


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